AGB
I. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WALDVIERTEL CONSULT Versicherungs- und Finanzservice GmbH (W4C)
für die Vermittlung von Versicherungsprodukten als Versicherungsmakler
(AGB-VersMakler)
In Anlehnung an die AGB der österr. Versicherungsmakler, beschlossen vom Bundesgremium der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten.
Präambel
1. Die WALDVIERTEL CONSULT Versicherungs- und Finanzservice GmbH (kurz W4C) vermittelt ungebunden von eigenen und dritten Interessen, vor allem ungebunden von Versicherungsunternehmen (VU) Versicherungsverträge zwischen VU und Versicherungskunden (VK). Die vom VK mit seiner Interessenwahrung in privaten und / oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte W4C ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages (VU & VK) tätig, hat aber überwiegend die Interessen des VK zu wahren.
2. Die W4C erbringt ihre Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem VK abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.
§1 Geltungsbereich
(1) Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen W4C und VK und ergänzen den mit dem VK allenfalls abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag.
(2) Der VK erklärt seine Zustimmung, dass diese AGB dem gesamten Vertragsverhältnis zwischen ihm und der W4C sowie auch sämtlichen künftig abzuschließenden Versicherungsmaklerverträgen zu Grunde gelegt werden.
(3) Bei Verträgen zwischen der W4C und dem VK, die dem Konsumentenschutzgesetz („KSchG“) unterliegen, gelten die AGB nur insoweit, als sie den Bestimmungen des KSchG nicht entgegenstehen. Auf jene Bestimmungen der AGB, die für Konsumenten iSd KSchG nicht gelten, wird hingewiesen.
(4) Die Tätigkeit der W4C, insbesondere im Zusammenhang mit Risikoanalysen, Offert- und Anbotseinholungen sowie Schadenabwicklungen wird, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, örtlich auf Österreich beschränkt.
§ 2 Pflichten der WALDVIERTEL CONSULT (W4C):
(1) Die W4C verpflichtet sich, für den VK eine angemessene Risikoanalyse zu erstellen und darauf aufbauend ein angemessenes Deckungskonzept zu erarbeiten. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass diese Risikoanalyse und das Deckungskonzept ausschließlich auf den Angaben des VK sowie den der W4C allenfalls übergebenen Urkunden basieren und daher unrichtige und/oder unvollständige Informationen durch den VK das Ausarbeiten eines angemessenen Deckungskonzepts verhindern.
(2) Die W4C hat den VK fachgerecht und den jeweiligen Kundenbedürfnissen entsprechend zu beraten, aufzuklären und den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz (Best Interest Prinzip) zu vermitteln. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung des Versicherungskunden grundsätzlich auf folgende Versicherungsunternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist: Allianz, APK, ARAG, DAS, Generali, Grazer Wechselseitige, Helvetia, HDI, Merkur, NÖ Vers. AG, Nürnberger, Standard Life, UNIQA, Wr. Städtische, Wüstenrot, Zürich. Andere und ausländische Versicherungsunternehmen daher aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des VK gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.
(3) Die Vermittlung des Versicherungsschutzes durch die W4C erfolgt bei entsprechender Bearbeitungszeit unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Bei der Auswahl einer Versicherung können daher neben der Höhe der Versicherungsprämie insbesondere auch die Fachkompetenz des Versicherungsunternehmens, seine Gestion bei der Schadensabwicklung, seine Kulanzbereitschaft, die Vertragslaufzeit, die Möglichkeit von Schadenfallkündigungen und die Höhe des Selbstbehalts als Beurteilungskriterien herangezogen.
(4) Die W4C ist nur nach den Bestimmungen des W4C-Premiumservicepaketes des Maklervertrages zur Tätigkeit nach § 28 Makler G Zi 4 (Bekanntgabe von Rechtshandlungen etc.) und Zi 5 (Prüfung des Versicherungsscheines) laut MaklerG verpflichtet, sofern der VK nicht dem KSchG unterliegt.
(5) Die W4C ist nur nach Vereinbarung laut W4C-Premiumservicepaketes des Maklervertrages zu Tätigkeiten nach § 28 Makler G Zi 6 (dauernde Unterstützung vor und nach dem Leistungsfall, Einhaltung von Fristen etc.) und Zi 7 (laufende Überprüfung etc.) verpflichtet.
§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Versicherungskunden (VK)
(1) Die W4C benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 1 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der VK verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vorzunehmen und dem Kunden den nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutz vermitteln zu können. Aus diesem Grunde ist der VK verpflichtet, der W4C alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und die W4C von allen Umständen, die für der in § 1 beschriebenen Leistungen der W4C von Relevanz sein können; insbesondere sind eingetretene Leistungsfälle, Kündigungen von VU, einvernehmliche Auflösung von Polizzen, Änderung in der Sphäre der versicherten Interessen, vor allem (Mail-)Adresse, (neben) berufliche Tätigkeit (Aufenthalt im Ausland länger als 3 Monate), Freizeitverhalten (Flug- Motorsport, Klettern, Tauchen, etc.), bauliche Veränderungen, Kauf, Verkauf, etc. versicherter Objekte, usw. sowie angefallene Schäden sofort und unaufgefordert der W4C schriftlich zu melden und zur Kenntnis zu bringen.
(2) Der VK ist verpflichtet, sofern erforderlich an einer Risikobesichtigung durch die W4C und /oder des Versicherungsunternehmens nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teil zu nehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen seitens W4C vom VK erhaltenen Informationen und Unterlagen kann die W4C ungeprüft auf ihre inhaltliche Richtigkeit zur Grundlage und als korrekte Basis all ihrer weiteren Dienstleistungen ansehen, sofern deren Inhalt nicht ganz offensichtlich falsch sind.
(4) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von der W4C unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt sondern dieser vielmehr noch der Annahme durch das Versicherungsunternehmen bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum bestehen kann.
(5) Der VK, sofern er nicht als Verbraucher iSd KSchG anzusehen ist, verpflichtet sich, alle durch die Vermittlung der W4C übermittelten Versicherungsdokumente auf sachliche Fehler, Unstimmigkeiten und allfällige Abweichungen vom ursprünglichen Versicherungsantrag zu überprüfen und Abweichungen der W4C unverzüglich zur Berichtigung mitzuteilen.
(6) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass eine Schadensmeldung oder ein Besichtigungsauftrag noch keine Deckungs- oder Leistungszusage des Versicherers bewirkt.
(7) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass er als Versicherungsnehmer Obliegenheiten aufgrund des Gesetzes und der jeweils anwendbaren Versicherungsbedingungen im Versicherungsfall einzuhalten hat, deren Nichteinhaltung zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.
(8) Der VK (Ausnahme VK iSd KSchG) nimmt zur Kenntnis, dass mündliche Nebenabreden mit der W4C und/oder deren Mitarbeitern unwirksam und alle Aufträge und Anweisungen an die W4C schriftlich zu erteilen sind; Abweichungen von diesem Erfordernis bedürfen der Schriftlichkeit.
§ 4 Entgeldanspruch
(1) Im Zusammenhang mit vermittelten Verträgen ist Entgelt der W4C die Provision. Darüber hinaus steht der W4C bei zusätzlichen Leistungen wie z. B. regelmäßige Überprüfung der Bestandsverträge, Schadenregulierungen, Risikoanalysen, Beratungstätigkeiten und ähnlichen ein angemessenes Entgelt durch den VK zu. Servicepauschalen des Maklervertrages unterliegen dem Verbraucherpreisindex.
(2) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass die W4C fallweise und ohne Prämienrelevanz von VU Bonifikationen nach definierten Qualitätskriterien erhalten kann.
§ 5 Zustellung, Vereinbarung elektronischer Schriftverkehr
(1) Als Zustelladresse des VK gilt die der W4C zuletzt bekannt gegebene Wohn- oder Geschäftsadresse und /oder Emailadresse.
(2) Der VK nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von Emails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt die W4C eine Haftung nur dann, wenn sie diese verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens bei der W4C als zugestellt.
(3 Der Zugang von Mails bewirkt noch keine vorläufige Deckung und hat auf die Annahme von Vertragsanboten keine Wirkung.
§ 6 Urheberrechte
Der VK anerkennt, dass jedes von der W4C erstellte Konzept, insbesondere die Risikoanalyse und das Deckungskonzept, ein urheberrechtlich geschütztes Werk darstellt. Sämtliche Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung der W4C.
§ 7 Haftung
(1) Die W4C haftet für allfällige Sach- und Vermögenschäden des VK nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Für Konsumenten iSd KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden, bzw. der Empfang oder die Übernahme bestätigt wurde.
(2) Die Haftung der W4C ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der W4C beschränkt. Die W4C haftet nicht für Folgen des Prämienzahlungsverzuges (§§ 38 und 39 VersVG) durch den VK. Sofern der VK kein Verbraucher iSd KSch ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen die W4C innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
II. Abschnitt: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WALDVIERTEL CONSULT Versicherungs- und Finanzservice GmbH (W4C) für die Gewerbliche Vermögensberatung (VB)
§ 1. Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Kontaktaufnahme zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden.
Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen, einschließlich der bloßen
Analyse des Kundenvermögens zum Inhalt haben.
(2) Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Auftragsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird.
(3) Bei Verträgen zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht
entgegenstehen.
§ 2. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Finanzdienstleister benötigt für die sorgfältige und gewissenhafte Erbringung seiner Dienstleistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Kunde verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen
Rahmenbedingungen vorzunehmen und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen abgeben zu können.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Finanzdienstleister alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und ohne besondere Aufforderung vorzulegen und den Finanzdienstleister von allen Umständen, die für die Erbringung der Dienstleistungen von Relevanz sein können, in Kenntnis zu setzen.
(3) Die nach gründlichem Nachfragen vom Kunden erhaltenen Informationen und Unterlagen kann der Finanzdienstleister ungeprüft zur Grundlage der weiteren Erbringung seiner Dienstleistungen gegenüber dem Kunden machen.
§ 3. Laufende Betreuung
(1) Wird eine ausdrückliche Vereinbarung zur laufenden Beratung abgeschlossen, gilt diese Vereinbarung zwischen Finanzdienstleister und dem Kunden auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Ende eines Kalenderquartals aufgekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung wird durch Abs. 1 nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
(a) über das Vermögen eines Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder der Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegt und der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt;
(b) der Kunde mit einer Zahlung aufgrund dieses Vertrags auch nach schriftlicher Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest einer Woche gegenüber dem ursprünglichen Zahlungstermin um mehr als vier Wochen in Verzug ist;
(c) sonstige wesentliche Vertragsverletzungen festgestellt wurden.
§ 4. Mitteilungen an den Kunden
(1) Die Erteilung von Vermittlungsaufträgen hat schriftlich nach vorheriger Beratung durch den Finanzdienstleister zu erfolgen. Das Erteilen von Aufträgen mittels Telefon, Telefax oder E-Mail ist nur dann gültig, wenn der Kunde sein Einverständnis damit ausdrücklich und schriftlich erklärt. E-Mails gelten als schriftliche Erklärung.
(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, Vermittlungsaufträge des Kunden unverzüglich, spätestens jedoch am der Entgegennahme des Vermittlungsauftrags folgenden Bankarbeitstag in Österreich durchzuführen, sofern er ohne Verschulden zur Ansicht gelangt, dass diese vom Kunden stammen. Die Verpflichtung zum unverzüglichen Durchführen des Auftrags besteht dann nicht, wenn der Finanzdienstleister auf Grund höherer Gewalt am Durchführen gehindert ist oder das Konto des Kunden nicht ausreichend gedeckt ist. Ist das Durchführen eines Vermittlungsauftrags nicht möglich, hat der Finanzdienstleister den Kunden hiervon ehest möglich zu informieren.
(3) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, den Kunden über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – einen Bericht zu erstatten und dem Kunden alle relevanten Urkunden zu übermitteln.
(4) Als Zustelladresse gilt die dem Finanzdienstleister zuletzt bekannt gegebene Adresse.
(5) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder bekannt werden. Für diese Folgen übernimmt der Finanzdienstleister eine Haftung nur dann, wenn er dies verschuldet hat. E-Mails gelten erst nach ausdrücklicher Bestätigung des Einlangens beim Finanzdienstleister als zugestellt.
§ 5. Urheberrechte
Der Kunde anerkennt, dass jedes vom Finanzdienstleister erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Finanzdienstleisters.
§ 6. Offenlegung von Unterlagen, Haftung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die für eine korrekte Erfüllung des Auftrags durch den Finanzdienstleister erforderlich sind, wahrheitsgemäß, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den Finanzdienstleister möglich ist.
(2) Der Finanzdienstleister ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Kunden die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das Konzept zu erstellen. Den Finanzdienstleister trifft keine Haftung, wenn vom Kunden Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Beratungskonzept maßgeblich sind.
(3) Der Finanzdienstleister haftet für allfällige Schäden des Kunden nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn. Konsumenten iSd KSchG müssen auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen werden.
(4) Für Schadenersatzansprüche gilt ferner eine Haftungsbeschränkung in Höhe der verpflichtenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Finanzdienstleisters. Sofern der Kunde kein Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes ist, müssen Schadenersatzansprüche gegen den Finanzdienstleister innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
(5) Aufgrund des anwachsenden Umfangs der Fachliteratur gehört es nicht zum Inhalt der Dienstleistungen, aktive Nachforschungen in der Fachliteratur anzustellen, es sei denn, dass dies vom Kunden ausdrücklich gewünscht ist.
(6) Der Finanzdienstleister ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Prospekts ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, sondern verwendet den von einem Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut nach dem Kapitalmarktgesetz oder dem Investmentfondsgesetz auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüften Prospekt und haftet daher unbeschadet der Bestimmung des § 11 Abs. 1 Z 3 KMG nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit des geprüften Prospekts.
(7) Der Finanzdienstleister ist kein Steuerberater und ist daher nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die empfohlene Veranlagungsform auch die für den Kunden steuerlich günstigste ist. Dem Kunden wird empfohlen, sich über die steuerlichen Folgen seiner Veranlagung selbst mit seinem Steuerberater in Verbindung setzen.
§ 7. Vertraulichkeit, Datenschutz
Siehe III. Abschnitt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
III. Abschnitt: Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der WALDVIERTEL CONSULT Versicherungs- und Finanzservice GmbH (W4C) für die Gewerbliche Vermögensberatung (VB) und die Versicherungsvermittlung in der Form eines Versicherungsmaklers (VM)
§ 1. Allgemeines
(1) Die W4C ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Die W4C ist verpflichtet, diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern zu überbinden.
(2) Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Der Kunde ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des DSG und der DSGVO mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.
§ 2. Information zur Verwendung Ihrer Daten
(1) Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die WALDVIERTEL CONSULT Versicherungs- und Finanzdienstleistungservice GmbH, 3830 Waidhofen / Thaya; Böhmgasse 33; Telefon: +43 2842 51290 E-Mail: office@WALDVIERTELCONSULT.at) als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung sowie die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Mit ihrer Unterschrift im Zuge der Kontaktaufnahme erklären Sie sich mit der Verwendung Ihrer Daten wie in der Folge beschrieben einverstanden. Die Abgabe dieser Einwilligungserklärung erfolgt in jedem Fall freiwillig.
§ 3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
(1) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten aufgrund der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Datenschutzgesetzes (DSG), des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG), des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Beauftragen Sie uns mit der Vermittlung eines Versicherungsschutzes oder eines Veranlagungsproduktes, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss von Verträgen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen persönlichen Daten sowie Inkassodaten um den Produktpartnern zu ermöglichen, das zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können oder einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen. Der Abschluss bzw. die Durchführung unserer Dienstleistungen sind ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich.
(2) Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten für eine Gesamtbetrachtung Ihrer Kundenbeziehung mit uns, beispielsweise für die Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung oder für umfassende Auskunftserteilungen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung) erforderlich sind, holen wir zuvor Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO und § 11a VersVG ein.
(3) Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht). Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:
– zur Werbung für unsere Dienstleistungen und die Produkte der von uns vertretenen Unternehmen sowie für eine auf Ihre Kundenbedürfnisse besser abgestimmte Beratung
– zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können (Art. 6 Abs. 1 f und Art. 6 Abs. 1a DSGVO) sowie zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung (FM-GwG, Art. 6 Abs. 1 lit.c DSGVO)
§ 4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
(1) Versicherungen: Soweit Ihr Risiko bei einem oder mehreren Versicherern eingedeckt wird, werden Ihre Daten auch an diese Versicherer übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
(2) Banken/Investmenthäuser/Sonstige Produktgeber: Soweit Ihre Veranlagung einem oder mehreren Produktgebern vorgenommen werden soll, werden Ihre Daten auch an diese Produktgeber übermittelt, soweit dies zur Vertrags- und Schadenbearbeitung notwendig ist.
(3) Externe Dienstleister und Kooperationspartner / Ihre steuerrechtlichen und rechtlichen Vertreter: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister bzw. halten Kontakt zu Ihren sonstigen Vertretern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare), soweit dies zur Vertrags- und Schadensbearbeitung notwendig und sinnvoll ist.
(4) Weitere Empfänger: Darüber hinaus sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger und Finanzbehörden).
§ 5. Dauer der Datenspeicherung
(1) Wir sperren oder löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
(2) Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten sofern gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten bestehen. Diese ergeben sich, unter anderem aus dem UGB, der BAO, dem VersVG, dem WAG, der GewO und dem Geldwäschereigesetz. Sie betragen von sieben bis zu zehn Jahren.
§ 6 Betroffenenrechte, Widerspruchsrecht und Beschwerderecht
(1) Sie können unter der im § 2 (1) genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Erhalt der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen Datenformat zustehen.
(2) Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Marketingzwecke zu widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr zu diesem Zweck. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Daten-verarbeitung sprechen.
(3) Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich an die oben angegebenen Kontaktdaten wenden. Daneben haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:
Österreichische Datenschutzbehörde, Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien (Tel.: +43 1 53115-202525
IV. Abschnitt: Allgemeines
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WALDVIERTEL CONSULT Versicherungs- und Finanzservice GmbH (W4C)
§ 1. Vollmachtserteilung
(1) Durch diese Allgemeinen Auftragsbedingungen bevollmächtigt der Kunde die W4C alle Unterlagen, die mit der Erfüllung dieses Auftrags im Zusammenhang stehen, einzusehen und Kopien hiervon zu erstellen.
(2) Sofern dies im Einzelfall notwendig ist, wird der Kunde die W4C ferner bevollmächtigen, in seinem Namen Auskünfte über Konto- und Depotstände sowie Kreditkonten bei Banken abzufragen, und diese Institute gegenüber dem Finanzdienstleister vom Daten- und Bankgeheimnis entbinden.
§ 2. Rücktrittsrechte des Kunden
(1) Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Kunden berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen.
(2) Dieses Rücktrittsrecht steht dem Kunden gemäß § 70 Abs 2 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) 2018 bei Geschäften über Veranlagungen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds auch dann zu, wenn der Kunden die geschäftliche Verbindung angebahnt oder zur Aufsuchung durch den Auftragnehmer oder zum Vertragsabschluss aufgefordert hat.
(3) Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist abgesendet wird.
§ 3. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
(3) Die Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und den Kunden unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich das sachlich für 3830 Waidhofen / Thaya zuständige Gericht. Die W4C ist berechtigt, eine allfällige Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht einzubringen.
Genehmigt und von der Geschäftsleitung am 17.10.2018 freigegeben: Franz Stumvoll